Der AWH-Standard – das Bewertungsverfahren für kleine und mittlere BetriebeDer AWH-Standard basiert auf dem umfassenden Praxiswissen der auf kleinere und mittelgroße Unternehmen spezialisierten Betriebsberater der Handwerkskammern und Fachverbände des Handwerks. Der Standard gilt daher zum einen als branchentypisches Verfahren für die Wertermittlung von Handwerksbetrieben, ist zum anderen aber auch branchenübergreifend ein optimales Instrument für die Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Verfahren hat sich bereits in zahlreichen Fällen bewährt. Es wird im Rahmen der Erbschaftsteuerermittlung bei kleinen und mittleren Unternehmen von den Finanzbehörden anerkannt. Durch seine erweiterbare Konzeption wird der AWH-Standard ständig durch die bewertenden Berater im Handwerk in seiner Funktion überprüft und neuen Anforderungen angepasst. Dazu stehen die Mitglieder des AWH in regelmäßigem Kontakt zu vielen Beratern und Experten innerhalb und außerhalb der Handwerksorganisationen. In der Betriebswirtschaft und der aktuellen Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens fast ausschließlich durch den Ertragswert ermittelt. Es werden daher in aller Regel nicht die im Unternehmen vorhandenen Anlagen bewertet. Die Bewertung beruht vielmehr auf den zu erwartenden Betriebsergebnissen. Durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und durch die Kapitalisierung der zukünftig zu erzielenden Überschüsse wird der Ertragswert ermittelt. Bisher wurde von den meisten Bewertern (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) unabhängig von der Betriebsart und -größe das aus der Industrie stammende Verfahren des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) verwendet. Für Handwerksbetriebe und typische Klein- und Mittelbetriebe insgesamt gelten jedoch einige Besonderheiten, z.B.
Diesen Besonderheiten trägt der von Betriebsberatern der Handwerksorganisationen erarbeitete AWH-Standard Rechnung. Er stellt somit eine entsprechende Modifikation des IDW-Standards dar. Mit Hilfe dieses bundesweit standardisierten Bewertungsverfahrens wird auf Basis des Ertragswertverfahrens ein realistischer Wert errechnet, der eine geeignete und faire Basis beispielsweise für Verkaufsverhandlungen bietet. Der Substanzwert bildet jedoch auch im AWH-Verfahren die Untergrenze für den Unternehmenswert. |